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LSVD freut sich über Erfolg bei Gleichstellung

inli
06.03.10 11:07
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(PRIDE1.de/ml/pm) Lebenspartner müssen aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 in allen Lebensbereichen mit Ehegatten gleichgestellt werden. Die politischen Parteien, die bisher im Bund und in den Bundesländern die Gleichstellung abgelehnt haben, haben sich aber noch nicht mit der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgefunden. Sie zögern die gebotenen Gesetzesänderungen möglichst lange hinaus und sind nicht bereit, sie rückwirkend in Kraft zu setzen.

Deshalb hat der LSVD dazu aufgerufen, sich durch Klagen gegen die Benachteiligungen zu wehren bzw. bei ruhenden Verfahren deren Fortsetzung zu beantragen. Dem Aufruf sind viel gefolgt. Der LSVD betreut rund 200 solcher Verfahren in den verschiedensten Verfahrensstadien.

Jetzt gibt es aufgrund der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen ersten Erfolg: Das VG Sigmaringen hat durch Urteil vom 19.01.2010 - Az.: 3 K 1552/08 - entschieden, dass verpartnerte Beamte Anspruch auf dieselbe Beihilfe für ihre Lebenspartner haben wie verheiratete Beamte.

Verpartnerte Beamtinnen und Beamten sollten in ihren Verfahren den Gerichten zwei Ausdrucke des neuen Urteils übersenden. Als Begleittext können Sie schreiben: „Anbei übersende ich Ihnen zwei Kopien des Urteils des VG Sigmaringen vom 19.01.2010 - 3 K 1552/08 - mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Rechtsausführungen des Verwaltungsgerichts mache ich mir zu Eigen.“